Haben Sie schon eine Rechts­schutz­versicherung?

Besitzen Sie bereits eine Rechts­schutz­versicherung, oder haben Sie sich noch keine Gedanken darüber gemacht? Im täglichen Leben sind Sie vielen Gefahren ausgesetzt und müssen sich für Ihre Rechte einsetzten. Oft ist man den Führerschein schneller los, als einem lieb ist und Meinungs­verschieden­heiten mit dem Arbeitgeber oder dem Nachbar lassen sich oft nicht vermeiden. In gewissen Fällen führt ein Rechtsstreit nicht am Prozessweg vorbei, spätestens jetzt sprengen die Anwalts- und Gerichtskosten das Budget des Durchschnittsbürgers.

In solchen Fällen hilft Ihnen eine Rechts­schutz­versicherung. Als Privatpersonen können Sie grundsätzlich eine Privatrechtsschutz und Verkehrsrechtsschutz abschliessen. Sind Sie Unternehmer, empfiehlt sich der Abschluss einer Betriebsrechtsschutzversicherung.

Wieso ist eine Rechtsschutzversicherung wichtig?

Wir leben in einem Rechtsstaat. Die Möglichkeit, dass Sie in einen Rechtsstreit verwickelt werden, ob als Angeklagter oder als Kläger, ist sehr hoch. Als Verkehrsteilnehmer, Mieter, Arbeitnehmer, Konsument oder als Urlauber können Sie schnell in eine Situation geraten, bei welcher Sie rechtlichen Beistand benötigen.

Bei einem Rechtsstreit können die Kosten für Gericht und Anwalt rasch einige tausend Franken betragen.

Damit Sie sich rechtlich schützen und Ihr Recht auch durch einen Anwalt klären lassen können, ist es wichtig, dass Sie sich rechtzeitig mit einer Rechtsschutzversicherung absichern.

Die Rechtsschutzversicherung deckt Kosten ab, welche bei einem Rechtsstreit entstehen - unabhängig davon, ob Sie gewinnen oder verlieren.

Versicherung bereits vorhanden?

Überprüfen Sie vor dem Abschluss einer Rechtsversicherung, ob Sie schon einen Rechtsschutz besitzen.
Andere Versicherungen, Verbände oder Krankenkassen haben oft für gewisse Rechtsbereiche bereits eine Rechtsversicherung in ihren Angeboten integriert.

Was die Wartefrist für Sie als Versicherungsnehmer bedeutet

Für Sie als Versicherungsnehmer ist es von grösster Bedeutung, wann Sie Ihre Versicherungsansprüche geltend machen können und ab welchem Zeitpunkt Ihre versicherten Risiken in Kraft treten.

Um den Missbrauch (Kündigung der Wohnung, Kündigung des Arbeitsverhältnisses) seitens des Kunden einzudämmen, besteht bei der Privatrechtsschutzversicherung eine Wartefrist von drei Monaten. Das heisst, die Versicherungsleistungen treten erst nach drei Monaten ab Abschlussdatum in Kraft.

Bei einzelnen Rechtsgebieten kann die Wartefrist abweichen. Dies ist jeweils bei den Versicherungsgesellschaften separat geregelt.

Warten Sie nicht zu lange mit dem Abschluss der Versicherung

Wir empfehlen Ihnen, aufgrund der Wartefrist, nicht zu lange abzuwarten mit dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Wir wissen aus Erfahrung, dass viele Kunden erst beim Eintritt eines Schadenfalls eine Rechtsschutzversicherung abschliessen möchten, leider wird jedoch keine Versicherung diesen Schaden übernehmen können.

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Hohe Prämienunterschiede

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Ausschlüsse

Wie bei jeder Versicherung werden nicht alle Schäden gedeckt und somit ist es für Sie sehr wichtig zu wissen, welche Ausschlüsse Ihre Rechtschutzversicherung enthält.

In den folgenden Rechtsfällen haben Sie keinen Anspruch auf einen Versicherungsschutz:

Rechtsfälle,

  • die das Familien- und Erbrecht betreffen. Allerdings bieten viele Versicherungsgesellschaften zu diesen Bereichen eine Rechtsberatung von maximal 300 respektive 500 Franken an.
  • zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen. In diesen Fällen hilft Ihnen Ihre Privat-Haftpflichtversicherung.
  • welche eine selbstständige Erwerbstätigkeit betreffen.
  • bei denen Sie Wertpapiere erwerben oder veräussern.
  • die im Zusammenhang mit dem Kauf, Verkauf oder Verpfändung einer Immobilie stehen. Auch beim Erstellen von Bauten, beim Tätigen von Umbauten oder der Abbruch eines Gebäudes ist nicht versichert, sofern dazu eine amtliche Bewilligung benötigt wird.
  • die das Steuer- und Abgaberecht betreffen.
  • gegen den Rechtsschutzversicherer.
  • die das Ausländerrecht betreffen.
  • die im Zusammenhang mit dem Kirchenrecht stehen.
  • bei dem der Versicherte als Beteiligter in Schlägereien involviert ist.
  • die mit Krieg, Unruhen und Streik zusammenhängen.
  • welche die Zollstreitigkeiten betreffen.
  • die das Gesellschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht betreffen.
  • aus Spiel und Wetten.
  • beim Führen eines Fahrzeuges ohne gültigen Fahrausweis.
  • im Zusammenhang mit gewerbemässigem Verkauf und Kauf von Fahrzeugen.
  • im Zusammenhang mit unberechtigter Fahrzeugnutzung.

Die Versicherungen sind berechtigt, weitere Ausschlüsse in Ihre Versicherungen aufzunehmen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass sich die Ausschlüsse, beispielsweise im Arbeitsrecht, der Versicherungsgesellschaften unterscheiden.

Freie Anwaltswahl

Achten Sie bei der Rechtschutzversicherung darauf, dass Sie in einem Schadenfall die Anwältin oder den Anwalt selber wählen können. Die von den Versicherungsgesellschaften vorgeschlagenen Juristinnen und Juristen neigen in der Regel dazu, rasch einen Vergleich einzuwilligen und einen Prozess als aussichtslos zu bezeichnen.

Kündigung & Kündigungsfrist

Falls Sie einen Versicherungswechsel anstreben, müssen Sie die Kündigungsfristen einhalten und die Kündigung per eingeschriebenen Brief dem Vorversicherer zusenden.

Die Rechtsschutzversicherung können Sie nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder nach einem Rechtsfall kündigen. Für die Kündigung nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer müssen Sie die Kündigungsfrist beachten. Diese beträgt drei Monate. Detaillierte Angaben zu den Kündigungsfristen finden Sie in den AVB's Ihrer Versicherung. Die Kündigung muss fristgerecht bei der Versicherungsgesellschaft per eingeschriebener Briefpost eintreffen.

Kündigung nach Rechtsfall

Der Versicherungsnehmer und die Versicherung haben nach einem Rechtsfall die Möglichkeit, die Versicherung zu kündigen. Der Versicherungsnehmer hat eine Frist von 14 Tagen.

Die richtige Laufzeit

Wählen Sie in jedem Fall eine Rechtsschutzversicherung mit jährlicher Kündigungsfrist. So bleiben Sie flexibel.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  1. Prüfen Sie, ob beim Verkehrsrechtsschutz auch Streitigkeiten über Kauf, Verkauf, Leasing und Reparatur des Fahrzeuges gedeckt sind.
  2. Achten Sie beim Privatrechtsschutz darauf, dass alle wichtigen Streitigkeiten gedeckt sind. Dazu gehören Kauf, Miete, Darlehens-, Arbeits- und Werkverträge, sonstige Verträge und Versicherungsrecht.
  3. Achten Sie darauf, dass bei nicht versicherten Streitigkeiten aus dem Familien- und Erbrecht eine Rechtsberatung in der Höhe von 300 oder 500 Franken gedeckt ist.
  • Als Privatperson können Sie grundsätzlich eine Privat- und Verkehrsrechtschutzversicherung abschliessen. Einige Versicherungsgesellschaften bieten zusätzliche eine Immobilien­rechtsschutz­versicherung an.
  • Bei Unternehmen besteht die Möglichkeit, eine Betriebsrechtsschutzversicherung mit Optionen abzuschliessen.
  • Streitigkeiten mit öffentlichen Versicherungen sind gedeckt.
  • Hingegen sind Streitigkeiten aus dem öffentlichen Recht nicht versichert.
  • Bei Selbstständig Erwerbenden sind Streitigkeiten aus ihrem Gewerbe nicht versichert.

Kontaktieren Sie in einem Schaden- oder Streitfall umgehend Ihre Versicherung. Bei zu langen Wartezeiten können seitens der Versicherung die Leistungen gekürzt werden.

  • Die Rechtsschutzversicherung lässt sich wie jede Versicherung auf Ablauf kündigen. Die Kündigung muss allerdings drei Monate vor Ablauf bei der Gesellschaft eintreffen, da die Police ansonsten stillschweigend um ein Jahr verlängert wird.
  • Die Versicherung können Sie auch im Schadensfall kündigen. Der Schaden muss aber gedeckt sein. Sie können spätestens innert 14 Tagen nach dem Sie von der letzten Leistung erfahren haben, kündigen.
  • Bei einem Wegzug ins Ausland ist die Versicherung kündbar. Allerdings benötige Sie eine Abmeldebestätigung Ihrer Wohngemeinde.

Da beim Privatrechtsschutz viele Streitigkeiten vorhersehbar sind (Wohnungskündigung, Kündigung des Arbeitsverhältnisses), tritt der Versicherungsschutz erst nach einer dreimonatiger Wartefrist ab Abschlussdatum in Kraft.

10 wichtige juristische Begriffe erklärt

Hinter dem Begriff administrative Verfahren verstecken sich alle Maßnahmen, welche die Verwaltungsbehörde ergreifen kann, sofern jemand gegen die Verkehrsregeln verstößt. Administrative Verfahren sind unter anderem der Entzug des Fahrzeugausweises, das Aussprechen etwaiger Beschränkungen und Verbote. Allerdings handelt es sich bei diesen Maßnahmen nicht um eine Strafe. In den meisten Fällen werden administrative Verfahren aber auch in Kombination mit einer Strafe ausgestellt.

Nicht immer ist eindeutig, wie es zu einem Sachschaden oder einem Körperschaden gekommen ist. In den meisten Fällen wird dann ein aktives Vorgehen im Strafverfahren eingeleitet. Darunter versteht man, Ermittlungs- und Untersuchungsbehörden einzuschalten, damit gegen den angeblichen Verursacher vorgegangen werden kann. Das Ziel dabei ist immer, den Sachverhalt zu klären.

Das Arbeitsrecht kann in der Schweiz für Arbeitnehmer eine entscheidende Rolle spielen. Immerhin sind dort alle Regeln, Rechte und Pflichten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber festgelegt. Dies gilt sowohl für den öffentlich-rechtlichen als auch für den privat-rechtlichen Bereich. Eine entsprechende Versicherung greift beispielsweise dann, wenn einem Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit gekündigt wird.

Stellen, welche zentrale Aufgaben für eine Gesellschaft übernehmen, werden als Gesellschaftsorgan bezeichnet. Ein solches Gesellschaftsorgan kann beispielsweise die Generalversammlung sein. Aber auch die Revisionsstelle sowie der Verwaltungsrat können als solches Organ bezeichnet werden. Außerdem gibt es noch eine andere Erklärung für den Begriff Gesellschaftsorgan. Denn auch Personen, welche für eine Gesellschaft nach außen handelnd auftreten, werden als Gesellschaftsorgan bezeichnet. In diesem Fall handelt es sich beispielsweise um ein Verwaltungsratsmitglied, einen Direktor oder einen Prokurist.

Kennzeichnend für eine Güterzusammenlegung ist, dass Eigentumsverhältnisse an landwirtschaftlichen Grundstücken neu geordnet werden. Ziel dabei ist immer, bessere Voraussetzungen für die Bodennutzung herbeizuführen. Bei der Einteilung der Grundstücke sollte darauf geachtet werden, größere, arrondierte sowie gut zu bewirtschaftende Parzellen zu erhalten. Ebenso wichtig ist es, das erforderliche Wegnetz entweder anzupassen oder im Zuge der Güterzusammenlegung neu zu erstellen.

Der Begriff Unpräjudiziell kommt dann zum Einsatz, wenn eine Leistung erbracht wird, welche allerdings in einem Gerichtsverfahren nicht richtungsweisend sein soll. Konkret handelt es sich also um eine Leistung, die ohne Bindung hinsichtlich der Rechtslage erbracht wird. Vollkommen unabhängig von diesem Fall sollen zukünftige und ähnliche Ereignisse betrachtet werden.

Im Versicherungsrecht werden die Beziehungen von versicherten Personen und den jeweiligen Versicherungsagenturen geregelt. Dabei findet eine Einteilung in die Bereiche Privatversicherungsrecht und Sozialversicherungsrecht statt.

Da es sich bei dem Begriff Delikt um ein Synonym für Straftat handelt, bezeichnet man mit Vorsatzdelikt eine Straftat, die wissentlich und willentlich ausgeführt wurde. Immer dann, wenn eine Person die Verwirklichung der Tat für möglich hält und die daraus resultierenden Folgen in Kauf nimmt, wird von einem Vorsatzdelikt gesprochen. Vor Gericht kann dies hinsichtlich eines Urteils äußerst entscheidend sein.

Wenn von einem zivilrechtlichen Wohnsitz die Rede ist, handelt es sich um den Ort, an welchem sich eine Person aufhält. Konkret ist damit also der Ort gemeint, wo der Schwerpunkt oder Mittelpunkt der Beziehungen der entsprechenden Person liegt. Unter Umständen kann es sein, dass es mehrere solcher Orte gibt. Dann wird der zivilrechtliche Wohnsitz nicht anhand der Berufstätigkeit entschieden. Maßgeblich ist dann der Ort, wo die Beziehungen des häuslichen Lebens sowohl zu Freunden, als auch zu Angehörigen und Bekannten stattfinden.

Die Zwangsverwertung spielt eine große Rolle im Betreibungs- und Konkursverfahren. Gemeint ist dabei die Verwertung der Eigentumsrechte des Schuldners, wenn diese nicht mehr in seinem Machtbereich liegen. Zuständig dafür ist das Betreibungsamt oder aber die Konkursverwaltung. Oberstes Ziel bei der Zwangsverwertung ist, den Gläubiger durch eine Geldzahlung zu befriedigen. Möglich wird dies beispielsweise dadurch, dass Grundstücke und andere bewegliche Sachen des Schuldners versteigert oder verkauft werden. Den Erlös erhält anschließend der Gläubiger.