Generali - FORTUNA Rechtsschutz Leistungsumfang
Generali bietet mit der FORTUNA Rechtsschutzversicherung ein gutes Produkt für den kompetenten Schutz bei einem Rechtsstreit oder juristischen Fragen. Auf dieser Seite möchten wir Ihnen den Leistungsumfang des Privatrechtsschutzes und Verkehrsrechtsschutzes detallierter vorstellen.
Leistungen exklusiv nur bei der FORTUNA
Im Vergleich zu der Konkurrenz bietet die Fortuna Rechtsschutzversicherung zwei wesentliche Vorteile.
Weltweite Deckung: Ihre Rechte werden in gleichem Umfang wie in der Schweiz bis zu einem Streitwert von 50'000 Franken gedeckt, weltweit und ohne Prämienaufschlag.
Gewaltverbrechen: Versicherte Opfer eines vorsätzlich begangenen Gewaltverbrechens erhalten bei Invalidität bis zu CHF 250 000.– sowie für Sachschäden CHF 5 000.- für Reparaturen, Ersatz von Kleidern, Schmuck und anderen Effekten. Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen CHF 100 000.–.
Allgemeine Leistungen der Fortuna Rechtsschutz
| Bereich | Leistung |
| Versicherte Personen | Einzelperson: Versicherungsnehmer und unmündige Kinder. Familie: Versicherungsnehmer, Lebenspartner & Kinder bis 25 Jahre. |
| Rechtsschutz Beginn | Sofort: Verkehrs-/Schadenersatzrechtsschutz & Strafrechtsfälle. 3 Monate Wartefrist ab Vertragsbeginn: Alle übrigen Rechtsfälle. |
| Leistungssumme | Kosten für Bearbeitung, Rechtsanwalt, Gerichtsgebühren, Verfahren, Prozessentschädigungen, Expertisen und Inkasso: Schweizweit bis CHF 250'000.- | Weltweit bis CHF 50'000.- |
| Strafkaution | Bis zu CHF 100'000.- zur Verhinderung der Untersuchungshaft. |
| Telefonberatung | Inbegriffen für alle, ausser kommerzielle Bereiche. |
| Leistungen bei Gewaltverbrechen | Körperverletzungen, welche der Versicherte als Opfer von vorsätzlichen Straftaten gegen Leib und Leben unfreiwillig erleidet. Leistung im Todesfall: CHF 100'000.- Leistung im Todesfall bei Jugendlichen unter 18 Jahren: CHF 10'000.- Leistung bei Ganzinvalidität: CHF 250'000.- Leistung bei Teilinvalidität oder Sachschäden: maximal CHF 5'000.- |
Der Privatrechtsschutz
| Bereich | Leistung |
| Schadenersatz | Geltendmachung der gesetzlichen ausservertraglichen Haftpflichtansprüche. |
| Strafrecht (Verteidigung) | In einem gegen die versicherte Person gerichteten Strafverfahren wegen der Anschuldigung fahrlässiger Verletzung von Rechtsvorschriften sowie bei Handlungen in Notwehr oder Notstand. |
| Opferhilfe | Geltendmachung von Entschädigung und Genugtuung. |
| Arbeitsrecht | Bei Streitigkeiten aus privat- und öffentlichrechtlichen Anstellungsverhältnissen. |
| Versicherungsrecht | Bei Streitigkeiten mit schweizerischen privaten Versicherungseinrichtungen, schweizerischen Pensionskassen, schweizerischen Krankenkassen. |
| Konsumkreditrecht | Bei Leasingverträge, Abzahlungsverträge und Darlehensverträge gemäss schweizerischem Konsumkreditgesetz. |
| Produkthaftpflichtrecht | Bei der Geltendmachung der Haftpflichtansprüche der versicherten Person gemäss schweizerischem Produktehaftpflichtgesetz. |
| Mietrecht | Bei Streitigkeiten der versicherten Person als Mieterin einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an der in der Police genannten Adresse mit dem Vermieter, wenn das Mietobjekt dem Versicherungsnehmer . |
| Nachbarrecht | Als Eigentümer von Grundstücken oder Eigentumswohnungen bei Streitigkeiten mit ihren unmittelbaren Nachbarn wegen Immissionen durch Rauch, Gas, Geruch, Lärm und bei Streitigkeiten über den Grenzverlauf, vorausgesetzt, dass das Grundstück oder die Wohnung in der Schweiz liegt und dem Versicherungsnehmer als ständiger Wohnsitz oder als Feriendomizil dient. |
| Vertragsrecht | Bei Verträgen aus dem Bereich: Kauf, Tausch, Schenkung, Miete (Immobilien ausgeschlossen), einfacher Auftrag, Fitnessabonnementvertrag, Gebrauchsleihe, Werk-, Pauschalreise-, Beherbergungs-, Reinigungs- und Ausbildungsvertrag. |
| Patientenrecht | Bei Streitigkeiten als Patient mit zugelassenen Ärzten, Apothekern, Chiropraktoren, Hebammen, Spitälern, Pflegeheimen und Physiotherapeuten, betreffend Diagnose- und Behandlungsfehlern (inklusive Aufklärungspflicht). |
Der Verkehrsrechtsschutz
| Bereich | Leistung |
| Art der Deckung | Halter, Lenker, Passagier und Fussgänger bei der Nutzung von öffentlichen oder privaten Verkehrsmittel inkl. fahrzeugähnliche Sportgeräte. |
| Schadenersatz | Bei der Geltendmachung der gesetzlichen ausservertraglichen Haftpflichtansprüche. |
| Strafrecht (Verteidigung) | Bei Verteidigung in Verfahren vor Strafgerichten wegen der Anschuldigung fahrlässiger Begehung von Delikten im Strassenverkehr. |
| Opferhilfe | Geltendmachung von Entschädigung und Genugtuung. |
| Versicherungsrecht | Bei Streitigkeiten mit schweizerischen privaten Versicherungseinrichtungen, schweizerischen Pensionskassen, schweizerischen Krankenkassen. |
| Ausweisentzug und Besteuerung | Bei Verfahren vor schweizerischen Verwaltungsbehörden über den Entzug des Führerausweises und über die kantonale Fahrzeugbesteuerung der versicherten Fahrzeuge. |
| Fahrzeugvertragsrecht | Bei der Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen, die aus dem Kauf, der Reparatur oder der unentgeltlichen Gebrauchsleihe sämtlicher auf eine versicherte Person eingelöster Fahrzeuge der Kategorien A1, A, A (beschränkt), B1, B, D1 (beschränkt), F, G, M und von Fahrrädern entstehen, vorausgesetzt, dass der Gerichtsstand in der Schweiz liegt und schweizerisches Recht zur Anwendung gelangt. |
| Konsumkreditrecht | Bei Streitigkeiten einer versicherten Person betreffend Leasingverträge, Abzahlungsverträge und zweckgebundene Darlehensverträge für ein auf die versicherte Person eingelöstes Fahrzeug der Kategorien A1, A, A (beschränkt), B1, B, D1 (beschränkt), F, G, M, vorausgesetzt, dass der Gerichtsstand in der Schweiz liegt und das schweizerische Konsumkreditgesetz zur Anwendung gelangt. |
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