Verkehrsrechtschutz
Die Verkehrsrechtsschutz Versicherung vertritt Sie im Schadensfall welcher durch die Benutzung oder Führung eines Fahrzeuges entstehen. Der Geltungsbereich dieser Versicherung ist jedoch nicht nur auf die Benützung oder Führung von Fahrzeugen beschränkt. Sie schützt ebenfalls bei Schäden, welche als Passagier eines öffentlichen Verkehrs, durch die Benützung von unmotorisierten Verkekrsmitteln oder auf einem Schiff entstehen können.
Die genauen Bereiche, welche durch den Versicherer gedeckt sind, entnehmen Sie jeweils den AVB's (Allgemeinen Versicherungsbedingungen).
Leistungsbereiche Verkehrsrechtschutz
Die Verkehrsrechtsschutzversicherer bieten vorwiegend den Rechtsbeistand in folgenden Bereichen:
- Halter eines Fahrzeuges / Fahrrades
- Berechtige Lenker eines Fahrzeuges / Fahrrades
- Fussgänger
- Passagiere
- Fahrzeugähnliche Sportgeräte
Weitere Informationen
Informieren Sie sich nachfolgend über die Leistungsbereiche des Privat- und Verkehrsrechtsschutzes oder vergleichen Sie die verschiedenen Prämien:
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