Aussichtslosigkeit
Der Versicherer kann die Übernahme oder Weiterführung eines Rechtsfalles ablehnen, wenn die Aussichten erfolglos sind. Der Versicherte kann in einem solchen Fall eigene Schritte einleiten, wird vor Gericht eine positive Entscheidung erreciht, kann sich die Versicherung an den Kosten beteiligen.
Wird der Entscheid des Versicherers betreffend einer Aussichtslosigkeit nicht akzeptiert, hat der Versicherte das Recht ein Schiedverfahren einzuleiten.

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