Wartefrist
Unter der Wartefrist versteht man bei der Rechtsschutzversichrung die Frist, welche ab Vertragsabschluss verstreichen muss, bevor der Versicherungsschutz eintritt.
Beispiel: Sie versichern sich am 10.10.2008 und haben 14 Tage Wartefrist, so ist der Versicherungsschutz erst am dem Datum 24.10.2008 gewährleistet.
Eine Wartefrist besteht vorwiegend zur Vorbeugung eines Versicherungsmissbrauches, damit nicht erst bei Eintritt eine Versicherung abgeschlossen wird. Das würde es den Versicherer nicht ermöglichen eine Rechtsschutzversicherung zu einem akzeptablen Preis anzubieten.

Rechtsschutzversicherung
Informieren Sie sich ausführlich über die Leistung der Verkehrsrechtschutzversicherung.
Wir können Ihnen die Fortuna Rechtsschutzversicherung von Generali empfehlen. Lesen Sie mehr über die Versicherungsleistungen und das Angebot der Versicherung. Nutzen Sie auch die Möglichkeit für einen Rechtsschutz Abschluss.
navigation
» Startseite» Rechtsschutz
» Leistungsvergleich
» Prämienvergleich
» Lexikon
» Ratgeber
» Impressum & Über uns
fortuna rechtsschutz
» Allgemeine Informationen» Leistungsumfang
» Dokumente
» Direktabschluss
wichtig!
Vor Anwaltskosten schützen
Ein Rechtsstreit kann schnell CHF 50'000 und mehr kosten! Schützen Sie sich gegen diese Kosten mit einem Rechtsschutz.
Rechtzeitig versichern!
Schliessen Sie noch Heute eine Rechtsschutz Versicherung ab. Ein Rechtsstreit entsteht meistens ungeplant, sie haben daher sofortigen Rechtsbeistand und können ohne Wartezeit auf die Hilfe des Rechtsschutz zählen!.
