Wartefrist

Unter der Wartefrist versteht man bei der Rechtsschutzversichrung die Frist, welche ab Vertragsabschluss verstreichen muss, bevor der Versicherungsschutz eintritt.

Beispiel: Sie versichern sich am 10.10.2008 und haben 14 Tage Wartefrist, so ist der Versicherungsschutz erst am dem Datum 24.10.2008 gewährleistet.

Eine Wartefrist besteht vorwiegend zur Vorbeugung eines Versicherungsmissbrauches, damit nicht erst bei Eintritt eine Versicherung abgeschlossen wird. Das würde es den Versicherer nicht ermöglichen eine Rechtsschutzversicherung zu einem akzeptablen Preis anzubieten.

Rechtschutz Lexikon

 

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