Was für Kündigungsfristen gibt es?
Grundsätzlich gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor Vertragsende. Danach verlängert sich eine Rechtsschutzversicherung in den meisten Fällen automatisch. Nach einem Schadensfall behalten sich Versicherungen vor, Vertragsbedingungen anzupassen, wenn veränderte Bedingungen eine Prämienerhöhung nötig machen. Diese werden ebenfalls mit einer Frist von drei Monaten im Voraus angekündigt, wobei der Versicherte eine Frist von 14 Tagen eingeräumt wird, den veränderten Vertrag seinerseits zu kündigen. Achten Sie – wie bei jedem Vertrag den sie unterschreiben – über Vertragsbedingungen, die im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen durchaus verändert werden können und lassen Sie sich auf jeden Fall über besondere Fristen informieren.
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